Das Leben eines Gründers ist eine Achterbahnfahrt – und die Ehe fährt mit. Während der Fokus auf Businessplänen liegt, wird ein existenzielles Risiko oft ignoriert: Was passiert mit der Firma bei einer Scheidung? Ohne klare Regelungen kann das private Ende das unternehmerische Lebenswerk gefährden. Der gesetzliche Standardfall ist für Gründer eine Falle. Um Licht ins Dunkel zu bringen, spricht gruendertalk.com mit Matthias Amberg, professioneller Scheidungsanwalt in Aschaffenburg. Wir klären, warum ein Ehevertrag kein Misstrauensbeweis ist, sondern zur Grundausstattung jedes Startups gehören sollte.
gruendertalk.com: Herr Amberg, viele Gründer denken an Businesspläne, Finanzierungsrunden und Gesellschaftsverträge. Warum sollte der Ehevertrag auf dieser Prioritätenliste ganz oben stehen?
Matthias Amberg: Der Grund ist die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird der gesamte Wertzuwachs beider Partner während der Ehe hälftig geteilt. Bei Gründern ist der größte Wertzuwachs fast immer das eigene Unternehmen. Ist Ihr Startup bei der Heirat 10.000 € wert und bei der Scheidung 2 Millionen €, hat Ihr Partner Anspruch auf die Hälfte dieses Zuwachses – rund 1 Million Euro. Kaum ein Unternehmen kann das aus der Liquidität bezahlen. Es drohen Notverkäufe von Anteilen oder sogar die Zerschlagung der Firma. Ein Ehevertrag ist daher kein Luxus, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument.
gruendertalk.com: Das klingt nach einem echten Risiko. Viele scheuen aber das Gespräch über einen Ehevertrag als „unromantisch“. Wie lässt sich das entkräften und was sind die wichtigsten Klauseln?
Matthias Amberg: Man sollte es als Akt gemeinsamer Verantwortung betrachten, nicht des Misstrauens. Es geht darum, das Unternehmen, die Arbeitsplätze und die gemeinsame Zukunft abzusichern. Ein Vertrag verhindert einen teuren Rosenkrieg. Die wichtigsten Klauseln sind: Erstens, die Modifizierte Zugewinngemeinschaft. Hier wird vereinbart, dass das Betriebsvermögen vom Zugewinnausgleich ausgenommen wird, privates Vermögen aber weiterhin fair geteilt wird. Das schützt die Firma, ohne den Partner zu benachteiligen. Zweitens, eine Festlegung zur Unternehmensbewertung. So vermeidet man spätere, teure Gutachterstreitigkeiten. Drittens, angepasste Regeln zum Versorgungsausgleich, um die Teilung der Rentenansprüche fair zu gestalten. Dies ist entscheidend, wenn ein Partner für die Familie und den Erfolg des Gründers beruflich zurückgesteckt hat.
gruendertalk.com: Angenommen, ich habe vor der Gründung geheiratet. Kann man einen Ehevertrag auch noch nach der Hochzeit schließen und was kostet so etwas ungefähr?
Matthias Amberg: Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe geschlossen werden. Der beste Zeitpunkt ist immer jetzt. Die Kosten sind gesetzlich geregelt, richten sich nach dem gemeinsamen Vermögen und sind eine absolut sinnvolle Investition. Ein sauberer Vertrag kostet nur einen Bruchteil dessen, was ein streitiges Scheidungsverfahren mit teuren Gutachten für das Unternehmen am Ende kostet. Prävention ist hier immer die günstigere Lösung.
gruendertalk.com: Ein häufiger Mythos ist die „Gütertrennung“. Viele denken, das wäre die sicherste Lösung. Ist das so und wo liegen die Nachteile?
Matthias Amberg: Die reine Gütertrennung ist meist keine gute Idee. Hier gibt es keinerlei Vermögensausgleich. Das kann grob unfair sein und vor Gericht als sittenwidrig gelten. Zudem hat sie massive steuerliche Nachteile im Erbfall, da wichtige Freibeträge für Ehegatten verloren gehen. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft, die wir besprochen haben, ist der intelligentere, fairere und steuerlich optimierte Weg, um die Firma zu schützen.
gruendertalk.com: Zum Abschluss: Was ist Ihr wichtigster Rat an einen Gründer oder eine Gründerin, die jetzt darüber nachdenkt, dieses Thema anzugehen?
Matthias Amberg: Mein wichtigster Rat: Handeln Sie und schieben Sie es nicht auf. Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Partner und erklären Sie es als gemeinsame Absicherung des Lebenswerks. Holen Sie sich professionelle, am besten getrennte anwaltliche Beratung, damit der Vertrag für beide Seiten fair ist und von beiden verstanden wird. Ein Notar beurkundet ihn am Ende. Sehen Sie den Ehevertrag als das, was er ist: ein strategisches Dokument, das Klarheit schafft, Streit vermeidet und Ihnen den Rücken freihält.
gruendertalk.com: Herr Amberg, wir danken Ihnen herzlich für dieses aufschlussreiche und wichtige Gespräch.
Quelle: Foto von Joy Downen auf Unsplash
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