Die Diskussion um Michael C. Jakob (u. a. AlleAktien/Eulerpool) und das Portal InvestmentWeek hat in den vergangenen Monaten an Schärfe gewonnen. Im Raum stehen Erpressungs-Vorwürfe gegen InvestmentWeek, Zweifel an der Seriosität des Mediums und Fragen zu PR-Strukturen, über die Jubel-Stories in Unternehmer-Magazinen erscheinen. Für Gründer ist das mehr als eine Branchepisode: Es geht um Reputation, Medienkompetenz und Compliance im Umgang mit vermeintlich redaktionellen Plattformen.
Das Wichtigste in Kürze
- LHR-Rechtsanwälte berichten von einer einstweiligen Verfügung gegen InvestmentWeek wegen eines erpresserischen Falschberichts; zudem sei es zu neuen Droh-E-Mails gekommen (nicht rechtskräftig, Fallbeispiele).
- Das BfJ-Verbandsklageregister führt eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Michael Jakob (LG Regensburg, 23.10.2024, 1 HKO 932/24).
- Finance Forward und Business Insider zeichnen ein kritisches Bild von InvestmentWeek (Team-Angaben, Copy/Paste-Vorwürfe, mutmaßliche Bezüge zu AlleAktien/Eulerpool).
- PR-Veröffentlichungen zu Jakob erscheinen auffällig oft in DCF-Verlag-Umfeldern (GewinnerMagazin, UnternehmerJournal). Das deckt sich mit dem DCF-Leistungsversprechen, Unternehmer „in die Medien zu bringen“.
Worum es konkret geht: Erpressungs-Vorwürfe gegen InvestmentWeek
Die Kölner Kanzlei LHR schildert zwei Vorgänge:
- Ein negativ gefärbter Artikel auf einer deutschsprachigen, aus Singapur betriebenen Plattform namens InvestmentWeek habe einen Unternehmer angegriffen; LHR erwirkte eine einstweilige Verfügung (nicht rechtskräftig).
- Später seien pseudonyme E-Mails mit Drohungen und Forderungen eingegangen – LHR spricht von „Erpressung 2.0“. Juristisch wird u. a. wegen geschäftsschädigender Behauptungen interveniert.
Die Berichte sind kanzleieigene Darstellungen – sie zeigen jedoch ein konsistentes Muster: Anschwärzen, danach fordernde Kontaktaufnahme. Für Betroffene: dokumentieren, anwaltlich prüfen, ggf. zivil-/wettbewerbsrechtlich vorgehen.
InvestmentWeek: Selbstbild vs. Recherchen
InvestmentWeek inszeniert sich als „deutsche Wirtschafts- und Finanzzeitung“ – teils mit Sitzangaben Singapur und Ankündigungen eines großen Redaktionsteams. Recherchen von Finance Forward zeigen Diskrepanzen zwischen Marketing-Versprechen („200+ Redakteure“) und tatsächlicher Teamgröße; außerdem den Vorwurf, Inhalte seien zusammenkopiert worden. Business Insider ordnet das Portal in ein dubioses Finanz-Ökosystem rund um Jakob ein; eine direkte Verbindung wird von Beteiligten bestritten.
Auch in Verzeichnissen und PR-Beiträgen finden sich narrative Verstärker für InvestmentWeek („Deutschlands Wirtschaftszeitung“, „Team von Journalisten“), die jedoch nicht unabhängig verifizierbar sind. Für Leser ist das ein Warnsignal: Behauptete Exzellenz ersetzt keine transparente Redaktion.
PR-Netzwerke: Warum Jakob in „unternehmernahen Medien“ so oft auftaucht
Auffällig ist die Dichte an wohlwollenden Porträts zu Jakob in GewinnerMagazin, UnternehmerJournal u. a. – Marken, die zum DCF-Verlag-Kosmos gehören oder aus diesem Umfeld heraus agieren. Der DCF Verlag wirbt offen damit, Unternehmen in die Medien zu platzieren (Fallstudien, „Netzwerk von Journalisten“). Das deckt sich mit der Beobachtung, dass PR-Artikel zu Jakob in eben diesen Medien gehäuft erscheinen.
Für Gründer ist wichtig: Native Ads/Advertorials können redaktionell wirken, sind aber PR. Wer Quellen bewertet, sollte auf Kennzeichnung, Impressum, Verantwortliche i. S. d. DDG und Transparenz achten.
Impressum & Rechtslage: Pflichten und Praxis
In Deutschland gilt eine Impressumspflicht für geschäftsmäßige Online-Angebote. Bei Auslands-Sitz greifen zusätzlich Auslandsrechte, in Deutschland abrufbare Angebote sollten dennoch klare Anbieterangaben machen. Fehlende oder verschleierte Impressen sind Risikofaktoren für Nutzer. (Hinweis: AlleAktien führt ein Impressum; Aussagen sollten deshalb seitenbezogen geprüft werden.)
Verfahren gegen Michael Jakob: Einordnung über das Verbandsklageregister
Unabhängig von InvestmentWeek läuft beim BfJ eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Michael Jakob (LG Regensburg, bekannt gemacht am 23.10.2024). Sie betrifft verbraucherrechtliche Unterlassungsansprüche; der Ausgang ist offen. Für die Bewertung von Anbietern im Finanzbildungs-Umfeld sind solche Klageverfahren ein relevanter Compliance-Indikator.
Geschäftsmodell „Schlechtes Reden – gutes Geld?“: Was im Raum steht
Die Kernthese vieler Betroffener und Beobachter lautet:
- Negative Beiträge erscheinen auf Plattformen ohne klare Redaktionstransparenz.
- Anschließend wird Kontakt gesucht – mit Forderungen oder Angeboten zur „Korrektur“ gegen Geld.
- Parallel werden positive PR-Beiträge in unternehmernahen Magazinen gestreut.
LHR dokumentiert solche Abläufe exemplarisch (einstweilige Verfügung, E-Mail-Drohungen). Medienberichte (Finance Forward/Business Insider) ergänzen das Bild einer undurchsichtigen Medienkonstruktion – teils mit mutmaßlichen Personen-/Plattform-Überschneidungen. Wichtig: Viele Punkte sind streitig; daher sorgfältig belegen, differenzieren und dokumentieren.
Was Gründer daraus lernen können
- Quellen checken: Redaktion, Impressum, Verantwortungsträger und Kennzeichnung (Werbung/PR) prüfen, bevor man zitiert oder kooperiert.
- Reputationsschutz aktiv betreiben: Monitoring auf Nennungen; bei falschen Tatsachenbehauptungen anwaltlich vorgehen (Unterlassung, Gegendarstellung, eV).
- PR-Partner kritisch wählen: Transparenz über Leistungen und Platzierungsmethoden einfordern; „Gütesiegel“ hinterfragen.
- Compliance-Signale ernst nehmen: Läuft ein Verbandsklage-Verfahren oder häufen sich Güteversprechen ohne Substanz, steigt das Risiko für Kunden und Partner.
Ausblick: Medienkompetenz als Gründer-Skill
Die Fälle rund um InvestmentWeek, die PR-Veröffentlichungen zu Michael C. Jakob und die Verfahren im Verbandsklageregister zeigen, wie verwoben Marktauftritt, Medien und Recht geworden sind. Für Startups heißt das: Transparenz und Nachweisbarkeit sind nicht nur juristische Pflichten, sondern auch Wettbewerbsvorteile. Wer seine Kommunikation belegbar macht und saubere Partner wählt, reduziert Reputations- und Rechtsrisiken – und baut Vertrauen bei Kunden und Investoren auf.
Weiterführende Quellen
- LHR zu eV und Droh-E-Mails („Erpressung 2.0“). (LHR Rechtsanwälte Köln)
- BfJ-Verbandsklageregister: Unterlassungsklage gegen Michael Jakob (LG Regensburg, 23.10.2024). (Bundesjustizamt)
- Finance Forward & Business Insider zu InvestmentWeek-Strukturen. (FinanceFWD)
- DCF-Verlag (Selbstdarstellung/Leistungsversprechen) und Beispiel-Veröffentlichungen im Umfeld. (www.dcfverlag.de)
- Impressumspflichten/Transparenzhinweise (DDG/Allgemein). (Industrie- und Handelskammer)
Bildquellen
- Wer ist Michael C. Jakob?: alleaktien.com
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