Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem die rechtlich bedeutsamen Tatsachen über Kaufleute und Handelsgesellschaften eingetragen sind. Geführt wird es elektronisch von den Registergerichten bei den Amtsgerichten. Jeder kann es im Internet einsehen, kostenfrei und ohne Anmeldung.
Für Unternehmen ist der Handelsregistereintrag mehr als eine Formalie. Er entscheidet darüber, welches Recht gilt, wer vertretungsberechtigt ist und worauf sich Geschäftspartner verlassen dürfen.
Was ist ein Handelsregister also konkret, und welche Informationen stehen dort? Dieser Beitrag klärt Zweck, Inhalte, die Abteilungen A und B sowie den Weg zur Einsicht.
Definition: Handelsregister
Das Handelsregister ist ein amtliches Register, das Auskunft über die wesentlichen Verhältnisse eines Unternehmens gibt: Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Vertretungsverhältnisse, Rechtsform und Kapital. Es dokumentiert nicht die wirtschaftliche Lage, sondern die rechtliche Struktur. Für Zahlen ist die Buchhaltung zuständig, veröffentlichte Jahresabschlüsse finden sich im Unternehmensregister, nicht hier.
Neben dem Handelsregister bestehen weitere Register mit eigener Gliederung: das Genossenschafts-, das Partnerschafts- und seit 2024 das Gesellschaftsregister für die eingetragene GbR.
Wozu gibt es das Handelsregister?
Die Aufgabe ist Publizität, also Klarheit im Rechtsverkehr. Wer einen Vertrag schließt, soll prüfen können, mit wem er es zu tun hat und wer unterschreiben darf. Diese Bedeutung zeigt sich vor allem bei Vertragsabschlüssen, bei Kreditanfragen und wenn Investoren ein Unternehmen prüfen. Im täglichen Geschäftsverkehr ist das Register für Unternehmer die schnellste Möglichkeit, einen Geschäftspartner zu überprüfen.
Rechtlich abgesichert wird das durch § 15 HGB. Was nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, muss ein gutgläubiger Dritter nicht gegen sich gelten lassen. Umgekehrt darf er sich auf den eingetragenen Inhalt verlassen. Für Gläubiger und Geschäftspartner entsteht dadurch Rechtssicherheit, die kein privates Verzeichnis bieten kann.
Rechtsgrundlagen
Maßgeblich sind die §§ 8 bis 16 HGB. § 8 regelt die elektronische Führung, § 9 die Einsicht, § 12 die notariell beglaubigte Anmeldung, § 15 die Publizitätswirkung. Das Verfahren vor dem Registergericht richtet sich nach den §§ 374 ff. FamFG, ergänzt durch die Handelsregisterverordnung. Zuständig sind die Länder über die Amtsgerichte.
Eintragungspflicht: Wer muss rein?
Eintragungspflichtig ist, wer Kaufmann im Sinne des HGB ist. Nach § 1 Abs. 2 HGB liegt ein Handelsgewerbe vor, sofern das Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Maßstab sind Umsatz, Zahl der Mitarbeiter, Vielfalt der Geschäfte und Kreditvolumen. Feste Grenzwerte nennt das Gesetz nicht, in der Praxis orientieren sich Registergerichte und IHK an Umsätzen ab etwa 250.000 Euro.
Eintragungspflichtige Rechtsformen
- Einzelkaufleute: bei kaufmännischem Geschäftsbetrieb, dann als e. K.
- Personengesellschaften: OHG und KG, also die offene Handelsgesellschaft OHG und die Kommanditgesellschaft, immer. Offene Handelsgesellschaften sind ohne Ausnahme eintragungspflichtig
- Kapitalgesellschaften: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, die UG, die AG und die KGaA, immer
- Freiwillig: Kleingewerbetreibende können sich nach § 2 HGB eintragen lassen und werden dadurch Kaufmann
Wer nicht eingetragen wird
Freiberufler und Land- oder Forstwirte sind keine Kaufleute und bleiben außen vor. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört ebenfalls nicht ins Handelsregister, sie kann sich seit dem MoPeG aber im Gesellschaftsregister eintragen lassen und firmiert dann als eGbR. In diesen Fällen ist die Eintragung freiwillig, bei Grundstücksgeschäften faktisch jedoch erforderlich.
Inhalte: Welche Daten sind eingetragen?
- Firma, Sitz und inländische Geschäftsanschrift
- Gegenstand des Unternehmens und Rechtsform
- Vertretungsberechtigte: Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführung, Vorstand, Prokura
- Stamm- oder Grundkapital bei Kapitalgesellschaften, Haftsumme der Kommanditisten
- Spätere Ereignisse wie Umfirmierung, Sitzverlegung, Kapitaländerung, Insolvenz, Löschung
Persönliche Unternehmensdaten wie Gehälter, Umsätze oder Kundenlisten stehen nicht im Register. Sichtbar sind neben den Eintragungen auch die eingereichten Unterlagen, etwa Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste.
Abteilung A und Abteilung B
| Merkmal | Abteilung A | Abteilung B |
|---|---|---|
| Erfasste Unternehmensformen | Einzelkaufleute, OHG, KG, EWIV | GmbH, UG, AG, KGaA, SE |
| Kennung | HRA | HRB |
| Haftung | meist persönlich haftende Personen | Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt |
| Kapitalangabe | Haftsumme bei Kommanditisten | Stamm- oder Grundkapital |
Die Einteilung folgt also der Grundunterscheidung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Eine GmbH und Co. KG steht trotz der GmbH im Namen in Abteilung A, weil sie rechtlich eine KG ist.
Handelsregister einsehen: so geht es
| Schritt | Vorgehen |
|---|---|
| 1. Portal öffnen | Das gemeinsame Registerportal der Länder unter handelsregister.de aufrufen |
| 2. Suche starten | Firma, Ort oder Registernummer eingeben, die normale Suche genügt meist |
| 3. Treffer prüfen | Auf Rechtsform, Sitz und Registergericht achten, Namen wiederholen sich häufig |
| 4. Dokumente abrufen | Aktueller Abdruck, chronologischer Abdruck oder eingereichte Dokumente wählen |
| 5. Herunterladen | Abruf als PDF, seit August 2022 ohne Kosten |
Die Einsicht steht jeder interessierten Person offen, ein berechtigtes Interesse ist nach § 9 HGB nicht erforderlich. Für Behörden oder Gerichte braucht es teils eine beglaubigte Ausfertigung, die weiterhin kostenpflichtig ist und über das Registergericht läuft. Wer regelmäßig prüft, kann auf der Seite auch einen Überwachungsauftrag einrichten und wird bei Änderungen informiert.
Konstitutiv oder deklaratorisch: die Wirkung der Eintragung
Nicht jede Eintragung hat dieselbe Wirkung. Bei Kapitalgesellschaften ist sie konstitutiv: Eine GmbH entsteht erst mit ihr, vorher existiert nur die Vorgesellschaft. Bei einem Einzelkaufmann, der die Schwelle zum Handelsgewerbe längst überschritten hat, wirkt sie dagegen deklaratorisch, sie hält also nur fest, was ohnehin gilt. Diese Unterscheidung entscheidet darüber, ab wann Haftungsbeschränkung und Kaufmannseigenschaft greifen.
Jede Eintragung wird zudem bekannt gemacht. Erst mit dieser Bekanntmachung läuft die Frist, nach der sich Dritte nicht mehr auf Unkenntnis berufen können. Bis dahin wirkt die Publizität nach § 15 HGB nur eingeschränkt.
Anmeldung, Unterlagen und Kosten
Wer sich ins Handelsregister eintragen lassen will, meldet dies beim zuständigen Registergericht an. Die Anmeldung bedarf nach § 12 HGB der notariellen Beglaubigung und wird vom Notar elektronisch übermittelt. Eine Eintragung in das Handelsregister ohne diesen Weg ist nicht möglich.
Benötigt werden je nach Rechtsform Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste, Angaben zu Geschäftsführung und Vertretung sowie die Geschäftsanschrift. Die Anforderungen prüft das Gericht, bei Firmennamen holt es regelmäßig eine Stellungnahme der IHK ein. An Kosten fallen Gerichtsgebühren an, für Einzelkaufleute etwa 70 Euro, für eine GmbH rund 150 Euro, dazu die Notargebühren. Die Eintragung ins Handelsregister dauert anschließend meist wenige Tage bis Wochen, die Handelsregistereintragung selbst nimmt das Gericht nach Prüfung vor. Ist das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, gelten für es die Vorschriften des Handelsrechts, und spätere Handelsregistereintragungen folgen demselben Weg über den Notar.
Seit 2022 gibt es zudem ein Online Verfahren: Die Gründung einer GmbH und die Anmeldung können per Videokommunikation mit dem Notar erfolgen, ein persönlicher Kontakt vor Ort ist dafür nicht mehr nötig.
Quellen und Hinweise
Rechtsgrundlagen: §§ 1, 2, 8, 9, 12, 15, 29, 33, 106 und 162 HGB, §§ 374 ff. FamFG, Handelsregisterverordnung, §§ 707 ff. BGB für das Gesellschaftsregister. Gebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung. Stand: September 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung, verbindliche Auskunft im Zusammenhang mit einer konkreten Anmeldung erteilen Notar und Registergericht.
Häufige Fragen zum Handelsregister
Ist die Einsicht wirklich kostenlos?
Ja. Seit dem 1. August 2022 sind Abrufe aus dem Registerportal für die Öffentlichkeit gebührenfrei. Kosten entstehen nur noch für beglaubigte Ausfertigungen.
Muss ein Kleingewerbe ins Handelsregister?
Nein, solange kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Eine freiwillige Eintragung ist möglich und hat den Vorteil, dass eine echte Firma geführt werden darf.
Was bedeuten HRA und HRB?
HRA steht für Abteilung A mit Einzelkaufleuten und Personengesellschaften, HRB für Abteilung B mit Kapitalgesellschaften. Die Nummer wird vom jeweiligen Registergericht vergeben.
Was ist der Unterschied zum Unternehmensregister?
Das Handelsregister enthält die rechtlichen Verhältnisse, das Unternehmensregister bündelt zusätzlich veröffentlichte Jahresabschlüsse und Kapitalmarktinformationen. Beide sind über dasselbe Portal erreichbar.
Werden Änderungen automatisch übernommen?
Nein. Jede Änderung muss angemeldet werden. Wer eine Sitzverlegung oder den Widerruf einer Prokura nicht meldet, haftet nach § 15 HGB für den fortbestehenden Rechtsschein.
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