Wie lange dauert normalerweise die Probezeit? Wie lange dauert normalerweise die Probezeit?

Wie lange dauert normalerweise die Probezeit?

Wer einen neuen Job beginnt, stößt im Arbeitsvertrag fast automatisch auf denselben Abschnitt: Probezeit. Dort steht, wie lange diese Phase dauern soll und mit welcher Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit beendet werden kann. Für viele Arbeitnehmer wirkt das wie eine Formalie. Tatsächlich legt diese Regelung einen entscheidenden Rahmen für die ersten Monate der Zusammenarbeit fest.

Warum die Dauer der Probezeit so relevant ist

Die Probezeit ist der Zeitraum, in dem beide Seiten prüfen, ob die gemeinsame Arbeit auf Dauer funktionieren kann. Unternehmen wollen sehen, ob eine Person fachlich und menschlich in das Team passt. Beschäftigte wiederum testen, ob die Aufgaben, die Führung und die Bedingungen im Alltag zu den eigenen Erwartungen passen. Gleichzeitig knüpft das Arbeitsrecht an die Probezeit besondere Regeln für Kündigungsfrist und Kündigungsschutz.

Gerade deshalb taucht die Frage immer wieder auf: Wie lange dauert normalerweise die Probezeit? Gilt im Normalfall ein Zeitraum von sechs Monaten? Reicht eine kürzere Probezeit von drei Monaten aus? Und unter welchen Voraussetzungen ist eine Verlängerung der Probezeit überhaupt zulässig?

Dieser Artikel ordnet das Thema ein und zeigt unter anderem:

  • welche rechtliche Bedeutung die Probezeit im Arbeitsverhältnis hat
  • wie lange die Probezeit im Normalfall dauern darf und wann kürzere oder längere Zeiträume sinnvoll sind
  • wie Probezeit, Kündigungsfrist und Kündigungsschutz zusammenhängen
  • welche Rolle Krankheit, Urlaub und Unterbrechungen spielen
  • welche typischen Fehler Arbeitgeber und Arbeitnehmer in dieser Situation machen

So entsteht ein Gesamtbild, das über die bloße Zahl im Arbeitsvertrag hinausgeht und die Probezeit als das zeigt, was sie tatsächlich ist: eine rechtlich definierte Prüfphase mit ganz konkreten Konsequenzen.

Was bedeutet Probezeit im Arbeitsrecht?

Im Arbeitsrecht ist die Probezeit keine eigene Vertragsart, sondern eine vertraglich vereinbarte Phase innerhalb eines normalen Arbeitsverhältnisses. Wer einen Arbeitsvertrag mit Probezeit unterschreibt, geht von Beginn an ein vollwertiges Arbeitsverhältnis ein: Lohnanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche und Arbeitsschutz gelten grundsätzlich wie in jeder anderen Beschäftigung auch.

Der Unterschied liegt in zwei Punkten:

  1. In der Probezeit kann die Kündigungsfrist abgekürzt werden.
  2. Beide Seiten verstehen diese Monate ausdrücklich als Zeitraum der Prüfung.

Die Probezeit ist also keine „Testbeschäftigung ohne Rechte“, sondern eine Kombination aus normalem Arbeitsverhältnis und erleichterter Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu beenden, wenn sie nicht funktioniert. Genau deshalb sollte sie immer ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Fehlt eine entsprechende Regelung, besteht zwar trotzdem ein Arbeitsverhältnis, aber ohne die Besonderheiten einer Probezeit.

Für Arbeitgeber bietet die Probezeit die Möglichkeit, fachliche Eignung, Verhalten im Team und Zuverlässigkeit unter realen Bedingungen zu beobachten. Für Arbeitnehmer ist es die Phase, in der deutlich wird, ob Aufgaben, Führungsstil, Unternehmenskultur und Arbeitsorganisation zum eigenen Profil passen. Diese doppelte Perspektive prägt alle weiteren Fragen: wie lange die Probezeit im Normalfall dauern sollte, welche Anforderungen realistisch sind und welche Konsequenzen bei Problemen drohen.

Wie lange dauert die Probezeit im Normalfall?

Die zentrale rechtliche Vorgabe zur Dauer der Probezeit findet sich in § 622 Abs. 3 BGB. Dort ist geregelt, dass während einer vereinbarten Probezeit, die längstens sechs Monate dauern darf, eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen möglich ist. Daraus ergibt sich für Arbeitsverhältnisse der Normalfall: Eine Probezeit darf höchstens ein halbes Jahr dauern.

In der Praxis haben sich vor allem drei Varianten etabliert:

  • Probezeit von sechs Monaten
  • Probezeit von drei Monaten
  • Probezeit von zwei bis vier Monaten bei einfachen Tätigkeiten oder internen Wechseln

Viele Unternehmen nutzen die maximal zulässigen sechs Monate, weil sich dieser Zeitraum gut mit der Wartezeit für den allgemeinen Kündigungsschutz deckt. Andere Arbeitgeber entscheiden sich bewusst für kürzere Zeiträume, wenn Aufgabenfeld und Anforderungen überschaubar sind oder wenn vorherige Zusammenarbeit, etwa im Rahmen eines Praktikums, schon einen Eindruck ermöglicht hat.

Wichtig ist: Eine feste gesetzliche Mindestdauer gibt es im normalen Arbeitsverhältnis nicht. Es ist möglich, ganz auf eine Probezeit zu verzichten oder nur zwei oder drei Monate zu vereinbaren. Entscheidend ist, dass die Dauer der Probezeit im Verhältnis zur Komplexität der Position steht und im Arbeitsvertrag transparent geregelt wird.

In gut gestalteten Arbeitsverträgen wird deshalb nicht nur die Dauer, sondern auch die besondere Kündigungsfrist während der Probezeit ausdrücklich benannt. Dadurch wissen Arbeitnehmer von Anfang an, wie lange diese Phase dauert, wie lange die Probezeit im Normalfall im Unternehmen angewendet wird und in welchem Zeitraum mit einer verkürzten Kündigungsfrist gerechnet werden muss.

Welche Unterschiede gibt es nach Branche, Position und Tarifvertrag?

Obwohl das Gesetz eine Obergrenze von sechs Monaten setzt, wird die konkrete Dauer der Probezeit stark von Branche, Position und tariflichen Regelungen geprägt. Im Normalfall unterscheiden sich vor allem drei Gruppen:

  1. Einfache Tätigkeiten mit kurzer Einarbeitung
    In Jobs mit klar strukturierten Aufgaben und kurzer Einarbeitungszeit, etwa in der Sachbearbeitung mit standardisierten Prozessen, vereinbaren Unternehmen häufig Probezeiten von zwei bis drei Monaten. In dieser Zeit lässt sich gut beurteilen, ob die fachlichen Grundlagen vorhanden sind und ob die Zusammenarbeit funktioniert.
  2. Fach- und Führungspositionen mit komplexen Aufgaben
    In anspruchsvollen Positionen, etwa in der Projektleitung, im Vertrieb mit langen Entscheidungszyklen oder im Management, ist häufig erst nach mehreren Monaten erkennbar, ob die Erwartungen erfüllt werden. Hier sind Probezeiten von sechs Monaten üblich, weil erst dann Ergebnisse und Verhalten in verschiedenen Situationen zuverlässig bewertet werden können.
  3. Arbeitsverhältnisse mit Tarifvertrag
    In vielen Branchen mit Tarifbindung regelt der Tarifvertrag, wie lange die Probezeit dauern darf und welche Kündigungsfrist in dieser Phase gilt. Das kann zu kürzeren oder längeren Fristen innerhalb des gesetzlichen Rahmens führen. Arbeitgeber müssen diese tariflichen Regelungen beachten, selbst wenn der einzelne Arbeitsvertrag etwas anderes vorsieht.

Neben diesen Unterschieden spielt auch die Unternehmensgröße eine Rolle. In kleineren Betrieben ohne starke Personalabteilung wird die Probezeit oft einheitlich für alle Beschäftigten auf sechs Monate festgelegt. Größere Unternehmen differenzieren häufiger nach Funktionsgruppen und gestalten die Dauer flexibler.

Für Arbeitnehmer lohnt sich ein genauer Blick in den eigenen Arbeitsvertrag: Steht dort nur die Dauer der Probezeit, oder wird auch die Kündigungsfrist und die tarifliche Einbindung geregelt? So wird nachvollziehbar, welche Anforderungen in der jeweiligen Situation gelten und welche rechtlichen Konsequenzen mit der gewählten Dauer verbunden sind.

Wie hängen Probezeit, Kündigungsfrist und Kündigungsschutz zusammen?

Die Probezeit ist eng mit zwei weiteren Begriffen verknüpft: der Kündigungsfrist und der Wartezeit im Kündigungsschutzgesetz. Diese Zusammenhänge zu verstehen, ist entscheidend, um die tatsächlichen Konsequenzen der Dauer der Probezeit einschätzen zu können.

Während einer wirksam vereinbarten Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden. Diese Frist gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Sie ist nicht an feste Termine gebunden, sondern kann zu jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden. Im Normalfall nutzen Unternehmen diese Möglichkeit, wenn sich in der Prüfung der Zusammenarbeit zeigt, dass Erwartungen dauerhaft nicht erfüllt werden.

Nach Ende der Probezeit greift die reguläre gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Diese ist im Gesetz nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt und wird bei langjährigen Beschäftigten deutlich länger. In vielen Arbeitsverträgen werden außerdem längere Fristen vereinbart, etwa ein oder drei Monate zum Monatsende. Diese können auch während der Probezeit gelten, wenn sie ausdrücklich so geregelt sind.

Parallel dazu existiert die Wartezeit im Kündigungsschutzgesetz: Der allgemeine Kündigungsschutz nach diesem Gesetz setzt in der Regel erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit ein. In dieser Wartezeit können Arbeitgeber kündigen, ohne die strengen Anforderungen an eine soziale Rechtfertigung erfüllen zu müssen. Häufig fällt die Wartezeit mit einer sechsmonatigen Probezeit zusammen, sie ist rechtlich aber ein eigenständiger Begriff.

In der Praxis bedeutet das:

  • Die Probezeit regelt vor allem die verkürzte Kündigungsfrist.
  • Die Wartezeit regelt, ab wann ein Arbeitnehmer vollen Kündigungsschutz erhält.
  • Die gewählte Dauer der Probezeit sollte sich mit dieser Wartezeit sinnvoll verzahnen.

Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte deshalb genau prüfen, wie lange die Probezeit dauert, wie die Kündigungsfrist während dieser Zeit formuliert ist und welche Regelungen für die Zeit nach Ablauf der Probezeit gelten.

Was gilt bei Urlaub, Krankheit oder Elternzeit in der Probezeit?

Ein verbreitetes Missverständnis lautet, die Probezeit „ruht“ bei Krankheit oder Urlaub und verlängere sich dadurch automatisch. Das ist im Arbeitsrecht so nicht vorgesehen. Grundsätzlich läuft die Probezeit kalendarisch weiter, unabhängig davon, ob die betroffene Person arbeitet, krankgeschrieben ist oder Urlaub nimmt.

Das hat mehrere Konsequenzen:

  • Krankheit in der Probezeit
    Beschäftigte haben auch in der Probezeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Probezeit verlängert sich durch Krankheit jedoch nicht automatisch. Arbeitgeber können Fehlzeiten bei der Bewertung berücksichtigen, müssen aber arbeitsrechtliche Grenzen beachten.
  • Urlaub in der Probezeit
    Urlaubsansprüche entstehen anteilig ab Beginn des Arbeitsverhältnisses. Viele Unternehmen gewähren den vollen Urlaub allerdings erst nach einer gewissen Dauer der Beschäftigung. Auch in diesem Fall wird die Probezeit nicht verlängert; sie läuft im Hintergrund weiter.
  • Längere Unterbrechungen, etwa Elternzeit
    Kommt es kurz nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu längeren Unterbrechungen, beispielsweise aufgrund einer Schwangerschaft, kann eine Verlängerung der Probezeit im Einzelfall vereinbart werden. Diese Vereinbarung muss sich jedoch im gesetzlichen Rahmen bewegen und darf nicht dazu dienen, den Kündigungsschutz dauerhaft hinauszuschieben.

Fehlt eine ausdrückliche Regelung, endet die Probezeit mit Ablauf des im Arbeitsvertrag genannten Datums. Die Tatsache, dass ein Teil dieser Zeit durch Krankheit oder Urlaub geprägt war, ändert an der Dauer der Probezeit nichts. Gerade in solchen Fällen ist es für Arbeitgeber wichtig, die verbleibende Zeit zielgerichtet zu nutzen und die Zusammenarbeit strukturiert zu beobachten, statt stillschweigend von einer „verlängerten Probezeit“ auszugehen, die rechtlich nicht existiert.

Kann die Probezeit verlängert oder verkürzt werden?

In vielen Unternehmen taucht irgendwann die Frage auf, ob eine Probezeit verlängert werden kann, wenn Unsicherheit über die Eignung besteht oder wenn äußere Umstände eine zuverlässige Beurteilung erschweren. Arbeitsrechtlich ist hier konsequent zwischen drei Konstellationen zu unterscheiden.

  1. Verkürzung der Probezeit
    Eine ursprünglich längere Probezeit, etwa sechs Monate, kann faktisch jederzeit verkürzt werden, indem das Unternehmen auf die Anwendung der verkürzten Kündigungsfrist verzichtet oder die Probezeit schriftlich für beendet erklärt. Eine formelle Änderung des Arbeitsvertrags ist dafür nicht zwingend, aber eine schriftliche Bestätigung schafft Transparenz und Vertrauen.
  2. Verlängerung innerhalb der gesetzlichen Grenze
    Eine Verlängerung der Probezeit ist grundsätzlich nur möglich, solange die Gesamtzeit von sechs Monaten nicht überschritten wird. Wird beispielsweise eine Probezeit von drei Monaten vereinbart und erweist sich dieser Zeitraum als zu kurz, kann die Probezeit im Einvernehmen verlängert werden, wenn die neue Gesamtdauer sechs Monate nicht überschreitet. Die Regelung muss eindeutig dokumentiert werden.
  3. Verlängerung über sechs Monate hinaus
    Die verkürzte Kündigungsfrist gilt maximal sechs Monate, egal wie die Klausel überschrieben ist. Zwar kann ein Arbeitsvertrag theoretisch einen längeren Zeitraum als „Probezeit“ bezeichnen, die besonderen Rechtsfolgen (verkürzte Kündigungsfrist) dürfen aber nicht über sechs Monate hinaus angewendet werden. Außerdem besteht ab sechs Monaten Betriebszugehörigkeit in größeren Betrieben der volle Kündigungsschutz, unabhängig davon, wie der Abschnitt im Arbeitsvertrag heißt.

Besondere Regeln gelten in der Berufsausbildung. Dort ist nach Berufsbildungsgesetz eine Probezeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten vorgeschrieben. Innerhalb dieses Rahmens darf die Probezeit verlängert werden, zum Beispiel bei längerer Krankheit, solange sie die Vier-Monats-Grenze nicht überschreitet.

In der Praxis sollten Arbeitgeber eine Verlängerung der Probezeit nur in Ausnahmefällen einsetzen und immer sauber begründen. Für Arbeitnehmer ist wichtig zu verstehen, dass eine Verlängerung über sechs Monate hinaus arbeitsrechtlich höchst problematisch ist und die Bezeichnung im Vertrag nicht entscheidend, sondern die tatsächliche Rechtslage maßgeblich ist.

Wie kann die Probezeit sinnvoll gestaltet werden?

Die bloße Vereinbarung einer Dauer sagt noch wenig darüber aus, wie eine Probezeit im Alltag abläuft. Damit die Probezeit ihren Zweck erfüllt, sollte sie als strukturierte Prüf- und Einarbeitungsphase verstanden werden. Dabei helfen einige einfache Schritte:

  1. Klare Erwartungen zu Beginn
    Bereits in den ersten Tagen sollte besprochen werden, welche Ziele in der Probezeit gelten: fachliche Aufgaben, Verhaltensanforderungen, Schnittstellen im Team und Prioritäten. Je präziser diese Erwartungen formuliert sind, desto leichter fällt später die Prüfung, ob sie erfüllt wurden.
  2. Geplante Einarbeitung
    Eine strukturierte Einarbeitung mit festgelegten Stationen, verantwortlichen Ansprechpersonen und konkreten Lerninhalten sorgt dafür, dass neue Mitarbeiter die Chance haben, ihre Fähigkeiten zu zeigen. Fehlt diese Struktur, wird die Probezeit leicht zu einem diffusen Zeitraum, in dem Missverständnisse wachsen.
  3. Regelmäßiges Feedback
    Rückmeldungen nur in den letzten Tagen der Probezeit sind selten hilfreich. Sinnvoll sind kurze, aber verbindliche Feedbackgespräche nach einigen Wochen, in der Mitte der Probezeit und zum Schluss. So können beide Seiten frühzeitig nachsteuern, wenn Erwartungen auseinandergehen.
  4. Dokumentation der Beobachtungen
    Gerade bei schwierigen Situationen hilft es, Beobachtungen und Vereinbarungen zu dokumentieren. Das schafft Transparenz und erleichtert sachliche Entscheidungen, wenn über Verlängerung, Beendigung oder Übernahme nachgedacht wird.
  5. Entscheidung mit Vorlauf
    Die Frage, ob eine Zusammenarbeit fortgesetzt wird, sollte nicht erst am letzten Tag der Probezeit gestellt werden. Wer rechtzeitig analysiert, wie sich Person und Unternehmen angenähert haben, kann fundiert entscheiden und gegebenenfalls Alternativen prüfen.

Wenn diese Schritte ernst genommen werden, wird die Probezeit nicht nur zu einem rechtlichen Begriff im Arbeitsvertrag, sondern zu einem Instrument, das beiden Seiten hilft. Die Dauer der Probezeit gewinnt in diesem Rahmen einen nachvollziehbaren Sinn: Sie liefert ausreichend Zeit für Beobachtung und Prüfung, ohne das Arbeitsverhältnis unnötig in einer unsicheren Situation zu halten.

Typische Fehler von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Probezeit

Viele Probleme in der Probezeit entstehen nicht durch die gewählte Dauer, sondern durch den Umgang mit dieser Phase. Auf beiden Seiten lassen sich typische Fehler erkennen, die in der Praxis immer wieder zu Konflikten führen.

Häufige Fehler von Arbeitgebern:

  • Die Probezeit wird zwar vereinbart, aber inhaltlich nicht gestaltet. Es gibt keinen Einarbeitungsplan, keine regelmäßigen Gespräche und keine klaren Ziele.
  • Kritik wird über Monate zurückgehalten und erst ganz am Ende der Probezeit angesprochen, wenn eine Kündigung bereits vorbereitet ist.
  • Die Probezeit wird als einseitiges Instrument gesehen, um sich möglichst risikolos von Arbeitnehmern zu trennen, statt als gemeinsame Prüfphase.

Häufige Fehler von Arbeitnehmern:

  • Die Probezeit wird unterschätzt, etwa mit der Annahme, die eigentliche Prüfung beginne erst nach Ablauf der Probezeit.
  • Rückmeldungen werden nicht aktiv eingefordert, obwohl Unklarheiten über Erwartungen oder Prioritäten bestehen.
  • Auffällige Konflikte im Team oder mit der Führung werden verdrängt, statt frühzeitig das Gespräch zu suchen.

In allen diesen Fällen verstärken sich Unsicherheit und Unzufriedenheit. Die Frage „Wie lange dauert die Probezeit?“ tritt dann in den Hintergrund, weil das eigentliche Problem in der fehlenden Transparenz liegt. Wer dagegen offen kommuniziert, Erwartungen ausspricht und Feedback ernst nimmt, reduziert das Risiko, dass die Zeit der Probe zu einer Dauer von Missverständnissen wird.

Übersicht: Welche Probezeit passt zu welcher Situation?

Die passende Dauer der Probezeit ergibt sich aus der Kombination von Aufgabenprofil, Vertragsart und betrieblichem Umfeld. Orientierungswerte können helfen, eine sinnvolle Entscheidung zu treffen:

  • Einfache Tätigkeiten mit kurzer Einarbeitung
    Probezeit von zwei bis drei Monaten kann ausreichen, um Zuverlässigkeit und Grundanforderungen zu prüfen.
  • Fachpositionen mit normaler Komplexität
    Probezeit von drei bis sechs Monaten ermöglicht die Beobachtung von Arbeitsweise, Kommunikation und ersten Ergebnissen.
  • Führungsaufgaben und besonders komplexe Rollen
    Probezeit von sechs Monaten nutzt den vollen gesetzlichen Rahmen und bringt die Phase der Prüfung in Einklang mit der Wartezeit im Kündigungsschutz.
  • Befristete Verträge
    Die Probezeit sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtdauer des Vertrags stehen. Bei sehr kurzen Befristungen ist eine volle sechsmonatige Probezeit nicht sachgerecht.
  • Ausbildung
    Hier gibt das Berufsbildungsgesetz eine Dauer von mindestens einem und höchstens vier Monaten vor. In der Praxis wird häufig der volle Rahmen ausgeschöpft, um Eignung und Motivation zu prüfen.

Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Prüfung, bietet aber einen Leitfaden dafür, welche Probezeit im Normalfall für welche Konstellation geeignet ist.

Fazit: Wie lange sollte die Probezeit wirklich dauern?

Die Frage „Wie lange dauert normalerweise die Probezeit?“ lässt sich rechtlich präzise beantworten: In Arbeitsverhältnissen außerhalb der Ausbildung darf die Probezeit höchstens sechs Monate betragen. Innerhalb dieses Rahmens ist nahezu jede Dauer möglich, solange sie sachgerecht ist und transparent im Arbeitsvertrag geregelt wird.

Für den Alltag im Unternehmen ist damit jedoch nur ein Teil beantwortet. Entscheidend ist, dass die gewählte Probezeit zur Situation passt: zur Komplexität der Aufgabe, zur Vertragsart, zu den Anforderungen an die Person und zu den Möglichkeiten der Einarbeitung. Drei Monate können in vielen Fällen ausreichen, während in anspruchsvollen Positionen ein Zeitraum von sechs Monaten sinnvoll ist.

Wenn Probezeit nicht nur als Zahl im Arbeitsvertrag verstanden wird, sondern als bewusst gestaltete Phase der Prüfung, entsteht ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten, Pflichten und Chancen. Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit fundiert zu beurteilen. Arbeitnehmer gewinnen Orientierung darüber, welche Erwartungen im Normalfall gelten und wie sie diese in der zur Verfügung stehenden Zeit erfüllen können.




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